Finanzen · Wohnen

Rundfunkbeitrag — muss ich das wirklich zahlen?

Du bist gerade in Deutschland angekommen, hast eine Wohnung — und plötzlich kommt ein Brief: 18,36 € pro Monat für etwas, das du nie bestellt hast. Das ist der Rundfunkbeitrag. Ja, fast jeder Haushalt muss zahlen. Nein, du kannst dich nicht einfach abmelden, indem du keinen Fernseher hast.

Aktualisiert: 21. Mai 2026 · Lesezeit: 5 Min · Kategorie: Finanzen

Wer schickt mir das überhaupt?

Der ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (früher GEZ). Eine gemeinsame Stelle der öffentlich-rechtlichen Sender. Sie bekommen automatisch deine Adresse vom Einwohnermeldeamt — sobald du dich anmeldest, weiß der Beitragsservice von dir.

Der Brief sieht oft offiziell aus und ist nicht zu übersehen. Inhalt meistens:

Wer muss zahlen — und wer nicht?

Die Regel ist einfach: jede Wohnung zahlt einmal. Egal, wie viele Leute drin wohnen, ob jemand einen Fernseher hat, oder ob ihr Streaming nutzt. Auch Studenten-WGs zahlen — aber nur einmal pro WG, nicht pro Zimmer.

Komplette Befreiung

Reduzierung auf ein Drittel (6,12 €/Monat)

Wann zahlst du gar nichts, ohne formellen Antrag?

Wie meldest du dich befreien lassen?

Antrag online unter rundfunkbeitrag.de oder per Brief. Du brauchst:

Die Befreiung gilt rückwirkend ab dem Tag, an dem du anspruchsberechtigt warst — wichtig, wenn du den Antrag spät stellst.

Was kannst du tun, wenn du Deutschland verlässt?

Hier passieren die häufigsten Fehler. Wenn du umziehst, ins Ausland gehst oder die Wohnung auflöst, kannst du dich aktiv abmelden. Sonst läuft der Beitrag weiter, und Schulden sammeln sich.

  1. Online-Formular „Abmeldung“ ausfüllen unter rundfunkbeitrag.de.
  2. Nachweis hochladen: Abmeldung vom Einwohnermeldeamt, neuer Mietvertrag, oder Flugticket bei Auswanderung.
  3. Bestätigung abwarten — meistens innerhalb 2–4 Wochen.

Ohne diese Abmeldung gehen die Briefe an deine alte Adresse, du bekommst nichts mit, und plötzlich hast du nach einem Jahr 220 € Schulden + Mahngebühren.

Falsche Behauptung „Ich habe keinen Fernseher“ hilft nicht. Seit der Reform 2013 ist das egal — der Beitrag ist pro Wohnung, nicht pro Gerät. Auch wer nur Internet hat, zahlt voll.

Was passiert, wenn du nichts zahlst?

Anders als beim Finanzamt gibt es hier keine Säumniszuschläge, aber Mahngebühren und Vollstreckungskosten summieren sich schnell.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Rundfunkbeitrag aktuell?

18,36 € pro Monat (Stand 2026), pro Wohnung. Wird in der Regel im Quartal (3 Monate, also 55,08 €) oder jährlich (220,32 €) abgebucht.

Ich wohne in einer WG — zahlen wir alle?

Nein, nur einer in der WG zahlt für die ganze Wohnung. Die anderen können sich vom Beitragsservice befreien lassen, indem sie die Beitragsnummer des zahlenden Mitbewohners angeben.

Ich habe Bürgergeld bekommen — kann ich rückwirkend befreit werden?

Ja. Die Befreiung gilt ab dem Tag, an dem du anspruchsberechtigt wurdest. Wenn du seit drei Monaten Bürgergeld bekommst, aber den Antrag erst jetzt stellst, werden die letzten drei Monate erstattet.

Ich ziehe ins Ausland — muss ich etwas tun?

Ja, unbedingt abmelden. Online-Formular „Abmeldung“ auf rundfunkbeitrag.de mit Nachweis (Abmeldung vom Meldeamt, Flugticket). Ohne Abmeldung läuft der Beitrag weiter, auch wenn du nicht mehr in Deutschland lebst.

Brief schon Mahnung — was tun?

Schau, welcher Brief — normale Mahnung oder Festsetzungsbescheid? Bei einem Festsetzungsbescheid hast du 1 Monat Widerspruchsfrist. Wenn du Bürgergeld oder ähnliches bekommst, leg Widerspruch ein und stell parallel den Befreiungsantrag — die Befreiung wirkt rückwirkend.